Sie suchen nach einem Profi für die sicherheitstechnische Prüfung nach DGUV Regel 110-007?
Wir machen das.
Sie als Betreiber sind allein für Ihre Schankanlage verantwortlich. Damit geht die Verpflichtung einher, erforderliche Maßnahmen zum Betriebsschutz zu treffen, also Schutz der Angestellten. Da eine Schankanlage mit CO2 betrieben wird, liegt hier ein großes Gefahrenpotential, wenn nicht alles ordentlich angeschlossen ist und regelmäßig gewartet wird. Deshalb hat der Gesetzgeber Schankbetriebe dazu verpflichtet zur Inbetriebnahme einer Schankanlage eine sicherheitstechnische Prüfung durchführen lassen zu müssen. Diese muss danach wiederkehrend alle 2 Jahre erneuert werden.
Schankanlagen Ahrenhold, ihr Schankanlagen Fachbetrieb für Hamburg und Umgebung, bietet diesen Service an. Zu unserem Schankanlagenservice Hamburg zählt auch die ordnungsgemäße sicherheitstechnische Überprüfung nach Installation einer Schankanlage sowie die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung alle 2 Jahre.
Wenn Sie mit uns einen Wartungsvertrag haben, erinnern wir Sie gerne alle 2 Jahre, dass die Prüfung wieder fällig wird und kommen dafür vorbei.
Regelwerke, die den Offen-Ausschank von Getränken bestimmen:
- die europäische Lebensmittelhygienverordnung
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Regeln zur Einrichtung und zum Betrieb von Getränkeschankanlagen (DGUV Regel 110-007)
- Technische Regeln für Schankanlagen (TRSK)
- Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201)
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die sicherheitstechnische Prüfung umfasst eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Also die Beurteilung von möglichen Gefahren für Menschen, die in einer Betriebsstätte regelmäßig tätig sind. Wenn wir diese Gefährdungsbeurteilung erstellen, dann umfasst das eine Einschätzung aller Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Wir unterrichten Sie gerne über jegliche Rechte und Pflichten, die sich im Laufe der Zeit im Bereich Schankanlagenservice für Sie als Betreiber einer Schankanlage ändern, damit Sie stets alle gesetzlichen Regularien erfüllen.
Gerne helfen wir auch bei der gesetztliche geforderten Dokumentation und bei Mitarbeiterschulungen und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept, wie Sie den Anforderungen hier problemlos nachkommen.
Wenn eine sicherheitstechnische Überprüfung stattfindet, muss dann auch die Gaswarnanlage geprüft werden?
Selbstverständlich. Das ist der wichtigste Punkt. Die Gaswarnanlage wird im Zuge der sicherheitstechnischen Prüfung mit überprüft, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste zu gewährleisten.
In besonderen Fällen, wie bei der Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in stationären Betrieben, fallen besondere Regularien an, die der Fachmann kennt.
Warum die Prüfung der Getränkeschankanlage vom Fachmann?
Laut den technischen Regeln für Betriebssicherheit muss die sicherheitstechnische Prüfung von Schankanlagen von einer “befähigten Person” durchgeführt werden. Wir erfüllen hierfür die Voraussetzungen. Was eine zur Prüfung befähigte Person ausmacht, regelt das TRBS 1203.
Wo finde ich mehr Informationen zum Thema “sicherheitstechnische Prüfung” und sicherheitstechnische Kontrolle?
Der Berufsverband BGN hält viele hilfreiche Informationen für Betreiber von Schankanlagen bereit. So gibt es auch eine Publikation zum sicheren Betrieb von Getränkeschankanlagen. Das Werk ist sehr umfassend und beinhaltet viele wichtige Informationen zur sicherheitstechnischen Kontrolle.
Getränkeschankanlagen Prüfung vom Fachmann
Schankanlagen Ahrenhold, ihr Schankanlagenservice für Hamburg und Umgebung, bietet Getränkeschankanlagen Prüfung vom Fachmann, damit alle Standards eingehalten werden und Sie auf der sicheren Seite sind.